Infra CE 616 A1 z ładowarką Semilift E

Informacje ogólne'
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Potrzebne

Elektryczny piec pokładowy Wachtel Infra CE 516 A1 ze wspomaganiem załadunku Semilift E i komorą fermentacyjną + klimatyzator

Sterowanie: IQ 7 Touch

Rok budowy 07/2020, moc przyłącza: 63,8 KW, powierzchnia pieczenia 12m2, wymiary pieca (szer. x gł.) 1200 x 1600, 1x piec wysuwany,

Wspomaganie załadunku wjeżdża na podłogę po dokonaniu wstępnego wyboru, załadunek ręczny za pomocą urządzenia ściągającego

Stan: dobrze utrzymany i serwisowany, możliwe specjalne okablowanie: 1 piec na prąd stały + 5 pieców obwód taryfowy.

Piec, ładowarka i komora fermentacyjna muszą zostać zdemontowane do zastosowania (demontaż prof. może być również pośredniczony).

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Jürgen Schellmann Backtechnik, im folgenden „JSB“ genannt.

§ 1
Geltungsbereich
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JSB richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Leistungs- und Lieferbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2
Kunden
Der Verkauf richtet sich ausschließlich an Gewerbliche Kunden. Kein Verkauf an private Kunden.

§ 3
Verträge
(1) Vertragsangebote durch JSB sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Bei Annahme von Bestellungen setzt JSB die Bonität des Kunden voraus und behält sich vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Vorkasse, Stellung einer Bankbürgschaft oder Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen.
§ 4
Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt, gelten alle Preise netto (ohne gesetzliche Umsatzsteuer) „ab Werk“, ausschließlich Verpackung und Versand.
(2) Alle für Lieferungen und Leistungen im Empfangsland anfallenden Steuern und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
§ 5
Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde hat Zahlungsansprüche von JSB – vorbehaltlich etwaiger Leistungsverweigerungsrechte – sofort und ohne Abzug zu erfüllen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von JSB anerkannt sind. Wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 6
Fälligkeitszins
Die von JSB in Rechnung gestellten Beträge sind ab Fälligkeit auf das Jahr mit 6 Prozentpunkte über den Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 7
Rücktrittsrecht bei Vermögensverschlechterung
Solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, ist JSB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen.
§ 8
Schadenersatzpflicht des Kunden
Steht JSB nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schadenersatzanspruch anstatt der Leistung gegen den Kunden zu, beläuft sich dieser – ohne Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen und vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch JSB – pauschal auf 25% des vereinbarten Kaufpreises. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 9
Lieferzeit
(1) Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr und vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(2) Die Einhaltung einer Lieferverpflichtung von JSB setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
(3) Lieferfristen verlängern sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die JSB nicht zu vertreten hat, und zwar auch dann, wenn sie (im Werk oder) bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses.
(4) Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Ware nicht am Erfüllungsort binnen 14 Tagen ab, ist JSB nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern. Etwa entstehende Lagerkosten sowie die Gefahr der Lagerung trägt der Kunde.
§ 10
Lieferung, Gefahrübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gilt Lieferung „ab Standort“.
(2) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht (spätestens) mit der Übergabe an den Kunden bzw. an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn der Transport über eigene Fahrzeuge und Leute von JSB erfolgt. Sofern der Kunde dies wünscht, wird JSB die Ware durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 11
Mängelanzeige (Reklamation)
(1) Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel an der Ware können, soweit sie erkennbar sind, nur innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang, im Übrigen nur innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen.
(2) Abweichungen in der Ausführung, den Farben und Maßen der gekauften Ware berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, soweit der Wert der gekauften Sache oder deren Tauglichkeit zu dem allgemeinen oder vertraglich festgelegten Gebrauch nur unerheblich gemindert wird.
§ 12
Gewährleistung
(1) Grundsätzlich wird bei gebrauchten Maschinen oder Anlagen keine Gewährleistung übernommen. Diese werden verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Nur im Falle ausdrücklicher Vereinbarung der Gewährleistungsübernahme oder bei neuen Maschinen gilt folgendes: Unbeschadet von Schadensersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen des § 11, leistet JSB für rechtzeitig gerügte Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken, zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung der gelieferten Waren („Nacherfüllung“). JSB ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch erhöht haben, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
(2) Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen des Kunden unter den Voraussetzungen des § 11 wird die Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf 12 Monate verkürzt, sofern die Lieferung mangelhafter Ware keine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt.
§ 13
Haftung
(1) Die Haftung ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die JSB oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für leichte Fahrlässigkeit haftet JSB nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten.
(2) Haftet JSB wegen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Schadenersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen in Absatz (1) und Absatz (2) unberührt.
§ 14
Erlöschen des Anspruchs auf
Lieferung/Nacherfüllung
(1) ist der Kunde berechtigt, einerseits vom Verkäufer Lieferung oder Nacherfüllung zu verlangen und andererseits vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz statt der Leistung und/oder Aufwendungsersatz zu verlangen, kann JSB den Kunden auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben.
(2) Übt der Besteller seine Rechte nicht fristgerecht aus, ist JSB – unbeschadet der sonstigen Rechte des Kunden – nicht mehr zur Lieferung oder Nacherfüllung verpflichtet.
§ 15
Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller JSB gegen den Kunden zustehenden Ansprüche im Eigentum von JSB. Entstehen vor der vollständigen Tilgung der gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden weitere Ansprüche zu Gunsten von JSB, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn auch diese Ansprüche vollständig getilgt sind.
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde JSB unverzüglich unter Übergabe der für ein Verfahren notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, JSB die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den JSB entstandenen Ausfall.
§ 16
Erfüllungsort
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen Malsch.
§ 17
Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen JSB und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts maßgebend.
§ 18
Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen JSB und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist abhängig vom Streitwert das AG Karlsruhe sofern der Kunde Kaufmann ist und der Rechtsstreit weder einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft, der den Amtsgericht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen ist, noch ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
s.AGB, Gebrauchte Gegenstände, keine Rückgabe möglich.
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ANG CAŁKOWITY sol P.

Ogłoszenie nr.: 23983

Koszty wysyłki na zapytanie '
Koszty wysyłki: Selbstabholung ab Standort, Spedition kann vermittelt werden (Kosten trägt der Käufer)
Minimalna wielkość zamówienia: 1
1 dostępny.

Zarejestrowany od:23.05.2023

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Szczegółowe informacje o dostawcy

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